Zahlungsverpflichtung
Die Ware ist vor Übergabe bar oder per Überweisung oder Nachnahme zu zahlen.
Bei bestellten Öfen und Herden, die noch nicht sofort lieferbar sind, da sie z.B. noch restauriert werden müssen, benötigen wir bei Zustandekommen des Kaufvertrages eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages in bar oder per Überweisung.
Bei Lieferung oder Abholung der angezahlten Ware ist der in der Endrechnung festgestellte Restbetrag in bar oder per Nachnahme fällig.
Eine Nachnahme ist nur in Deutschland möglich.